Grundsteuerreform

2025

Grundsteuerreform 2025

Die neue Grundsteuer in Bayern

Neue Grundsteuerhebesätze ab 2025

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 machte eine Reform der Grundsteuer notwendig. Am 23.11.2021 hat der Bayerische Landtag daher ein neues Bayerisches Grundsteuergesetz erlassen. Dieses Gesetz gilt für die Grundsteuerfestsetzung ab dem 1. Januar 2025.

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

In der Gemeinde Vaterstetten hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.10.2024 folgende neue Hebesätze für die Grundsteuer A + B ab 2025 beschlossen:

  • Grundsteuer A (Land.-u. Forstwirtschaft) 350 v.H.
  • Grundsteuer B  (Grundstücke u. Gebäude) 445 v.H.

Berechnung der Grundsteuer
Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Beispiel:
100 Messbetrag x 4,45 = 445 € Grundsteuer/Jahr

Die Grundsteuer ist jährlich an folgenden Terminen zur Zahlung fällig:
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Nähere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform finden Sie unter: https://www.grundsteuer.bayern.de/

Im Folgenden Finden Sie einige Informationen die wir Ihnen zum Download bereit gestellt haben. 

Bitte beachten Sie, dass die Formblätter erst Anfang Juli vom Finanzamt bereit gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie natürlich auch auf der Seite vom Finanzamt Ebersberg. 

Weitere Informationen vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Grundsteuerreform finden Sie hier