Die neue Grundsteuer in Bayern
Bayern startet mit Erinnerungsschreiben - Jetzt noch schnell Grundsteuererklärung abgeben!
Mit Ablauf des 2. Mai 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben.
Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 macht eine Reform der Grundsteuer notwendig.
Am 23.11.2021 hat der Bayerische Landtag daher ein neues Bayerisches Grundsteuergesetz erlassen. Dieses Gesetz gilt für die Grundsteuerfestsetzung ab dem 1. Januar 2025.
Im Folgenden Finden Sie einige Informationen die wir Ihnen zum Download bereit gestellt haben.
Bitte beachten Sie, dass die Formblätter erst Anfang Juli vom Finanzamt bereit gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie natürlich auch auf der Seite vom Finanzamt Ebersberg.
Weitere Informationen vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Grundsteuerreform finden Sie hier