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STernenkinder, Weltkindertag

Ruhe und Raum für Sternenkinder


Bestattungspflicht erst ab 500 Gramm
Sternenkinder sind Kinder, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Befasst man sich mit den Möglichkeiten der Bestattung für Sternenkinder, so gibt es laut Gesetz erst eine Bestattungspflicht, wenn das Kind bei seinem Tod mehr als 500 Gramm wog. Für die meisten trauernden Eltern spielt das Gewicht des verstorbenen Kindes aber keine Rolle. Der Verlust schmerzt in den ersten Wochen einer Schwangerschaft genauso wie zu einem späteren Zeitpunkt. Wichtig ist ihnen vielmehr, in Würde von ihrem Kind Abschied zu nehmen und einen Ort zu haben, an dem sie trauern können. Eine Beerdigung auf dem Friedhof ist nicht nur der Würde eines Menschen angemessen, sie ist auch ein wichtiger Schritt in der Trauerbewältigung. 

Vaterstetten öffnet Friedhof für Bestattung von Sternenkindern bis 1000 Gramm
Im Landkreis Ebersberg gab es für trauernde Eltern bisher ebenfalls nur die Möglichkeit, Sternenkinder bis 500 Gramm im schon bestehenden Familiengrab zu beerdigen. Das wird mit dem Weltkindertag 2024 nun anders. Erster Bürgermeister Leonhard Spitzauer und Andreas Frank vom Friedhofsamt werden zum Weltkindertag am 20. September den Friedhof Vaterstetten für die Bestattung aller Sternenkinder bis 1000 Gramm öffnen. Spitzauer: „Am Weltkindertag gedenken wir traditionell aller Sternenkinder in unserem Landkreis. Dazu halten wir eine Andacht an einer Stele auf dem Friedhof Vaterstetten, die 2001 als Gedenkort für unsere Sternenkinder errichtet wurde. In Zukunft wird man hier auch Sternenkinder begraben können. Wir wollen damit einen würdigen Ort des Gedenkens und Trauerns für betroffene Familien schaffen.“ Beigesetzt werden dürfen im Bereich der Stele zukünftig Frühchen aus dem Landkreis, die bis zu 1000 Gramm gewogen haben. Dabei werden keine Grabgebühren erhoben. Wer mag, darf auch ein Namensschild zum Gedenken an sein Kind anbringen. 

„Für die Würde des Menschen von Anfang an“
Der 2001 genehmigte Gedenkort für Sternenkinder ist zurückzuführen auf die Anfrage einer beharrlich engagierten Vaterstettenerin und ihres unterstützenden Mannes. In ihrem Wirken, unter anderem beim klinischen Besuchsdienst der evangelischen Gemeinde, kam sie oft in Berührung mit trauernden Eltern, die keine Möglichkeit besaßen, sich würdevoll von ihrem in der Schwangerschaft verstorbenen Kind zu verabschieden. Mit der ermöglichten Errichtung dieser Stele vor 23 Jahren war zumindest ein symbolischer Ort des Gedenkens und der Trauer geschaffen worden – sozusagen „für die Würde des Menschen von Anfang an“. Das Konzept für die Stele im Vaterstettener Gemeindefriedhof entstand im Jahr 2000 während der Amtszeit des damaligen Bürgermeisters Peter Dingler. Die ökumenische Einweihung erfolgte dann am 15. Juli 2001 durch seinen Nachfolger, Robert Niedergesäß. Andreas Frank vom Friedhofsamt der Gemeinde Vaterstetten: „Ich bin sehr glücklich, dass die Gemeinde Vaterstetten für die Sternenkinder unseres Landkreises nun auch einen Ort geschaffen hat, an dem Angehörige ihr Kind zur Ruhe betten können. Einen Ort, an dem sie Ruhe und Raum finden, um in Würde zu trauern und innezuhalten – ganz so wie alle anderen Trauernden auch.“ 

Die Ökumenische Andacht zum Weltkindertag 2024 findet am Freitag, den 20. September 2024 um 10 Uhr auf dem Gemeindefriedhof Vaterstetten statt. Beginn der Andacht ist in der Aussegnungshalle. Anschließend geht man gemeinsam zum Gedenkstein.