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Aktuelles aus der Gemeinde Vaterstetten

STeuertermine, Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer 

Zahlungstermine Ihrer Steuern


  • Für die Grundsteuer gelten die gleichen Fälligkeiten wie sie für das Vorjahr festgesetzt waren. Diese sind: der 15.02.2025, 15.05.2025, 15.08.2025 und 15.11.2025.

    Hinweis: Die Beträge 2025 ändern sich aufgrund der Grundsteuerreform. Die neuen fälligen Beträge entnehmen Sie bitte Ihrem neuen Grundsteuerbescheid, den wir Ihnen per Post zusenden. Sollten Sie bisher eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so ist diese weiterhin gültig. Jahreszahler haben ihre fällige Steuer bis zum 01.07.2025 zu entrichten.

  • Die Hundesteuer ist einmalig in voller Höhe am 15.02.2025 fällig. Die Beträge entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Hundesteuerbescheid – dieser hat weiterhin Gültigkeit.


  • Für die Gewerbesteuer gelten die gleichen vier Fälligkeiten wie bei der Grundsteuer. Die Beträge entnehmen Sie Ihrem aktuellen Gewerbesteuerbescheid über die Vorauszahlungen 2025 den wir Ihnen ebenfalls mit der Post zusenden.