Aufstellung als Delegierter und zur Wahl in den Familienbeirat

Als Delegierte können sich alle Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz (mindestens 3 Monate) in der Gemeinde Vaterstetten aufstellen lassen. Weiterhin können alle in der Gemeinde tätigen Einrichtungen, Organisationen, Kirchen, Verbände, Vereine und freitätige Institutionen je einen Delegierten nennen. Alle Delegierten können sich zur Wahl in den Familienbeirat aufstellen lassen.
Die Aufstellung zum Delegierten als auch zur Wahl erfolgt zeitgleich zur Anmeldung zur Wahl. Die Kandidaten, die sich zur Wahl in den Familienbeirat stellen, erklären sich durch die Anmeldung zur Wahl mit der Veröffentlichung ihres „Steckbriefs“ im Vorfeld und im Wahllokal einverstanden.
Wahl: Die Wahl zum Familienberat findet am 07. Mai 2025 ab 19 Uhr im Rathaus Vaterstetten statt.