NEWS

Aktuelles aus der Gemeinde Vaterstetten

STeuertermine, Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer 

Zahlungstermine Ihrer Steuern


Die Grundsteuer ist somit unaufgefordert, mit den gleichen Beträgen und zu den gleichen Fälligkeiten zu entrichten, wie sie für das Vorjahr festsetzt war. Diese sind: der 15.02.2024, 15.05.2024, 15.08.2024 und 15.11.2024Jahreszahler haben ihre fällige Steuer bis zum 01.07.2024 zu entrichten.

Die Hundesteuer ist einmalig in voller Höhe am 15.02.2024 fällig.

•Ausnahme ist die Gewerbesteuer, dessen Zahler erhalten jedes Jahr einen Vorauszahlungsbescheid für das laufende Kalenderjahr.  Jedoch gelten auch hier die Fälligkeiten wie bei der Grundsteuer.