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Aktuelles aus der Gemeinde Vaterstetten

Europawahl, Wahlen, Wahlhelfer

Wahlhelfer gesucht


Es erwartet Sie eine interessante Aufgabe, die mit einer Wahlhelferentschädigung in Höhe von 70 € belohnt wird. Zusätzlich gibt es Getränke und einen kleinen Snack.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an:

 Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


In unseren FAQ finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen:

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN SIE ERFÜLLEN?

Um als Wahlhelfer/in tätig sein zu können, müssen Sie für die Europawahl wahlberechtigt sein, das bedeutet:

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit/ oder Unionsbürgerschaft
  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet (das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden)
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

 

WAS ERWARTET SIE BEI IHRER TÄTIGKEIT ALS WAHLHELFER/IN?

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Prüfung der Wahlbriefe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr

 

WIE VIEL ZEIT MUSS ICH EINPLANEN?

  • Wie lange die Auszählung dauert, hängt von der Komplexität der jeweiligen Wahl ab

 

Urnenwahl: Sie müssen nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 07:30 Uhr, wobei eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet wird. Ab 17:30 Uhr muss das gesamte Team zum Auszählen der Stimmen im Wahllokal anwesend sein

 

Briefwahl: Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag des Wahltages um 15:00 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ebenso ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.

 

BERUFUNGSSCHREIBEN UND SCHULUNGEN

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie von uns Ihr Berufungsschreiben mit weiteren Informationen sowie den von uns angebotenen Schulungsterminen für Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher und Schriftführerinnen/Schriftführer, die ca. 1 bis 2 Wochen vor der Wahl stattfinden werden.