Wir bitten Sie, Ihre Wertmarkenbögen mit nicht verbrauchten Wertmarken aus dem Jahr 2022 so bald wie möglich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Sofern nicht verbrauchte Wertmarken 2022 bis Ende Februar 2023 bei uns abgegeben werden, kann die Verrechnung mit der Jahresgebühr 2023 bei der Hauptveranlagung im März berücksichtigt werden.
Für Wertmarken, die später eingereicht werden, muss ein zusätzlicher Änderungsbescheid erstellt werden.
Der Zeitraum für die Wertmarkenrückgabe beträgt maximal sechs Monate und endet spätestens mit dem 30. Juni 2023.
Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden.