Öffentliche Veranstaltungen
Kurzbeschreibung
Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht. Hier können Sie für eine öffentliche Veranstaltung eine Anzeige erstatten (nach Art. 19 Abs. 1 LStVG) bzw. eine Erlaubnis (nach Art. 19 Abs. 3 LStVG) beantragen.
Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG