Öffentliche Veranstaltungen

  • Kurzbeschreibung

    Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

    Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht. Hier können Sie für eine öffentliche Veranstaltung eine Anzeige erstatten (nach Art. 19 Abs. 1 LStVG) bzw. eine Erlaubnis (nach Art. 19 Abs. 3 LStVG) beantragen. 


     

  • Anträge / Formulare


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