Ausstellung von Spendenbescheinigungen

  • Kurzbeschreibung

    Sie können der Gemeinde eine Sach- oder Geldspende für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke zukommen lassen. Wir nehmen gerne Ihre Spende entgegen. Bitte geben Sie bei Überweisung den genauen Verwendungszweck an. Ihre Spende wird in vollem Umfang für den genannten Verwendungszweck eingesetzt. Ab einer Zuwendung höher als 300 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Unter 300 Euro gilt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung.


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