Werbeanlagen

  • Kurzbeschreibung

    Werbeanlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung. Im öffentlichen Verkehrsraum stellen sie eine Sondernutzung dar. Als bauliche Anlagen bedürfen sie einer Baugenehmigung, sofern sie nicht verfahrensfrei sind.



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