Sonderparkrechte

  • Kurzbeschreibung

    Bewohner bestimmter Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichen Parkraummangel bewirtschaftet wird – erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen – können auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise beantragen.

    Außerdem kann ein Behinderten-Parkausweis beantragt werden, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen sowie zu weiteren Parkerleichterungen berechtigt. Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person selbst teilnimmt. Berechtigt sind Personen mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sowie Personen mit Merkzeichen Bl (blind).


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