Übermittlungssperre nach Bundesmeldegesetz
Kurzbeschreibung
Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben die Möglichkeit auf kostenfreie Eintragung einer Datenübermittlungssperre. Damit können Sie eine Übermittlung von Einwohnermeldedaten an Dritte unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen.
In welchen Fällen kann man eine Datenübermittlungssperre beantragen?
- Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen
- Übermittlung von Daten an Adressbuchverläge
- Übermittlung von Daten über Altersjubiläen
- Übermittlung von Daten über Ehejubiläen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag auf Eintragung einer Datenübermittlungssperre im Melderegister ist, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben, beim Einwohnermeldeamt einzureichen.
Kosten
Die Eintragung einer Datenübermittlungssperre in das Melderegister erfolgt kostenfrei.