Sozial geförderte Wohnungen
Kurzbeschreibung
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") erteilt. Auch die Benennung setzt einen solchen Antrag voraus.
Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte (Sozial-) Mietwohnung bewerben. Im allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Umfang der Wohnberechtigung (insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen, angemessene Wohnungsgröße) genau beschrieben.
Im Zuge der großen Delegation verwaltet die Gemeinde Vaterstetten die sozial geförderten Wohnungen im Gemeindegebiet selbst. Anträge auf eine Wohnung können Sie im Zimmer 12 abgeben.
Bitte beachten Sie, dass viele Leute aufgrund der Nähe zu München in Vaterstetten eine Wohnung suchen. Die Wartezeiten sind aktuell sehr lang.
Kosten
Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,00 €Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen 1-2 Tage
Anträge / Formulare
- Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
- Einkommenserklärung des Antragstellers
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige
- Erläuterungen zur Einkommenssteuererklärung
- Informationen über künftigen Wohnort, Familienstand, Eigentumsverhältnisse
- Informationsblatt Antrag Feststellung Wohnberechtigung Datenschutz
- Merkblatt Checkliste Wohnberechtigungsschein