Sozialhilfe und Grundsicherung
Kurzbeschreibung
Sozialhilfe gliedert sich u. a. in Bürgergeld und Grundsicherung auf. Bürgergeld erhalten alle Personen bis 67 Jahre, die arbeiten können. Kann man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten oder ist man älter als 67 Jahre, erhält man Grundsicherung.
Die Berechnung und Auszahlung der Leistungen liegen beim Jobcenter (Bürgergeld) oder beim Landratsamt (Grundsicherung). Die Gemeinde Vaterstetten kann Sie bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen beraten. Beachten Sie aber bitte, dass die Mitarbeiterinnen im Sachgebiet Sozialwesen keine verbindlichen Auskünfte über Berechtigung oder Höhe der Sozialhilfe abgeben, noch Widersprüche für sie einlegen.
Anträge auf Grundsicherungsleistungen sind im Landratsamt Eberberg sowie im Rathaus Vaterstetten in Zimmer 012 erhältlich.
Kosten
kostenlos
Bearbeitungsdauer
ca. 20 MinutenAnträge / Formulare