Schöffen

  • Kurzbeschreibung

    Schöffen: Vorschlagslisten für Schöffen; Aufstellung


    Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

    In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlaglisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

    Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

    Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils.

    Für die Wahl zum Schöffen sind folgende rechtliche Voraussetzungen notwendig:

    1. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.
    2. Bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 soll der Bewerber das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben (vor dem 01.01.1999 geboren), nicht aber das siebzigste Lebensjahr vollendet haben (nach dem 01.01.1954 geboren).
    3. Der Bewerber soll zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnhaft sein.

    Haben Sie Interesse am Amt eines Schöffen?

    Bewerben Sie sich bitte bis spätestens 24. Februar 2023 per E-Mail mit folgendem Formular

    und senden Sie dieses an an o.neumeyer@vaterstetten.de oder an f.huhndt@vaterstetten.de
    Bei Fragen stehen Ihnen die Kollegen gerne telefonisch unter der Telefonnummer Tel. 08106/383-455 zur Verfügung. 


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