Rundfunkgebührenbefreiung

  • Kurzbeschreibung

    Rundfunkgebührenbefreiung

    Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich durch die GEZ auf Antrag gewährt.  Detaillierte Infomationen finden Sie auf der Internetseite der Gebühreneinzugszentrale .

    Anträge sind im Rathaus Vaterstetten Zimmer 012 erhältlich

  • Kosten

    kostenlos

  • Bearbeitungsdauer

    ca 10 Minuten


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende