Reisepass und vorläufiger Reisepass

  • Kurzbeschreibung

    Antragstellung

    Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache mit dem alten Personalausweis, Kinderausweis/-reisepass bzw. Reisepass notwendig.

    Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab. Insoweit besteht eine Informationspflicht der Reisenden. Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/sicherheitshinweise-html bzw. unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/index.html informieren.

    Reisende sollten sich bei den Fluglinien und den dafür zuständigen Behörden informieren, ob es spezielle Anforderungen für minderjährige Kinder gibt, die ohne Eltern reisen. Erfolgt die Antragstellung erstmals bei der Gemeinde Vaterstetten, bitten wir Sie zusätzlich eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen eine Familienbuchabschrift oder Heiratsurkunde, vorzulegen. Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich. Der Reisepass sollte bereits bei Planung einer Reise, spätestens aber 6 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden, da die Reisedokumente zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

    Bei der Beantragung eines neuen Passes ist vom Passbewerber ein aktuelles Lichtbild vorzulegen. Es ist in der Größe von 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand abzugeben, wobei das Gesicht in einer Höhe von mindestens 32 mm darzustellen ist. Ferner muss das Lichtbild die Person ohne Kopfbedeckung zeigen. Zu dem neuen Reisepass mit biometrischen Daten gehören auch neue Anforderungen an die Passbilder. Damit die biometrische Gesichtserkennung funktioniert, muss das Gesicht von vorn (nicht mehr im Profil), nicht verdeckt und mit neutralem Ausdruck auf dem Foto zu sehen sein. Ein Foto mit einem breiten Lächeln, so sympathisch es auch wirken mag, kann deshalb nicht vom Passamt akzeptiert werden.
    Die Passbehörden sind verpflichtet, Passbilder die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, abzulehnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
    Bundesdruckerei  (Bürgerservice/Passbildtafel).

    Ab 01.11.2007 werden die ePässe neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten. (Änderung des Passgesetzes zum 01.11.2007)

    Bitte beachten:

    Die Ausstellung eines Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge * (Verlinkung)  gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.

    Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor. Die schriftliche(n) Zustimmung(en) kann/können   n  u  r   im Passamt geleistet werden.

    * Hinweis zur elterlichen Sorge:

    Sind die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet und wurde vor der Geburt keine Sorgeerklärungen abgegeben, steht die elterliche Sorge der Mutter alleine zu. Wollen die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, müssen sie vor dem Urkundsbeamten des Jugendamtes (Verlinkung)http://www.lra-ebe.de// oder einem Notar (Verlinkung) http://www.notare.bayern.de/ eine Sorgeerklärung abgeben. Wenn sie später eine Abänderung der gemeinsamen elterlichen Sorge wünschen, ist dies nur durch das Familiengericht möglich. Die elterliche Sorge kann dann auf Vater oder Mutter alleine übertragen werden.

    Ruht die elterliche Sorge der Mutter

    Notare Bayern Verlinkung http://www.notare.bayern.de/
    Jugendamt Ebersberg Verlinkung http://www.lra-ebe.de//

    Anschrift:
    Landratsamt Ebersberg
    Kreisjugendamt
    Eichthalstraße 1 (AOK-Gebäude)
    85560 Ebersberg
    Tel.: 08092 823 256
    Fax: 8092 823 220
    E-Mail: jugendamt@lra-ebe.bayern.de

    Jugendamt - Öffnungszeiten der Diensträume im AOK-Gebäude:

    Montag bis Mittwoch
    08.00 - 15.30 Uhr
    Donnerstag
    08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Termine nur nach Vereinbarung!

    Notwendige Unterlagen

    1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), alter RP, Personenstandsurkunde

    Antragstellung nur persönlich


    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei Antragstellung das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ab 01.11.2007 wird der ePass unter 24 Jahren für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.

    Änderung des Passgesetzes zum 01.11.2007


    Hinweis für Vielreisende

    48-Seiten-Pass

    Vielreisende können ab sofort Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten. Für den 48-Seiten-Reisepass ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22,-- € zur bisherigen Passgebühr zu entrichten.

    Zweitpass

    Vor Ausstellung eines zweiten oder weiteren Reisepasses müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen vorliegen. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen: Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Reisepässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat.

    Die Passbewerberin / der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben) dar, dass sie / er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Reisepasses geltend machen kann. Allgemeine Begründungen reichen hierfür nicht aus. Es kann auch nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Reisepässe benötigt werden. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Es ist unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu überprüfen.

    Hinweis für Eilige

    Sollten Sie sofort gültige Reisedokumente benötigen, erhalten Sie einen

    • vorläufigen Reisepass
      mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr; die Gebühr beträgt 26-- €. Hierfür ist 1 Lichtbild erforderlich. Die vorläufigen Reisepässe enthalten keinen Chip mit biometrischen Daten. 
    • Expresspass
      mit der Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften wurde die Möglichkeit geschaffen, bei der Bundesdruckerei einen sogenannten Expresspass (Bearbeitungsdauer: 72 Stunden) gegen Aufpreis (32,- €) zu bestellen. Hierfür ist 1 Lichtbild erforderlich.

    Aushändigung der Ausweisdokumente

    Die Aushändigung von Reisepässen kann persönlich oder auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss bei der Abholung des Reisepasses ein Ausweisdokument vorlegen um sich identifizieren zu können.

    Bei der Abholung ist der bisherige Reisepass bzw. Kinderreisepass mitzubringen. Dieser wird vom Passamt eingezogen oder kann entwertet wieder mitgegeben werden. Eine Übersendung des Reisepasses auf dem Postweg ist nicht zulässig.


    Änderung des Passgesetzes zum 01.11.2007

    Fingerabdruck im Reisepass

    Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Diese Reisepässe enthalten einen Chip, auf welchem ein biometrisches Lichtbild gespeichert ist. Das auf der Titelseite des elektronischen Passes angegebene Symbol steht für Biometrie.

    Der Bundesrat hat am 08.06.2007 der Änder- ung des Passgesetzes zugestimmt. Da die Passnovelle bereits am 24.05.2007 den Bundestag passiert hat, sind jetzt die Voraussetzungen für elektronische Reise- pässe der zweiten Generation geschaf- fen. Ab November 2007 werden ausge-stellt ePässe neben dem digitalen Pass- foto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten.

    Bei der Beantragung eines elektronischen Reisepasses werden die Fingerabdrücke in Form des flachen Abdruckes des linken und rechten Zeige- fingers des Antrag- stellers eingescannt (siehe Bild unten) und dann zusammen mit dem Lichtbild elek- tronisch an die Bundesdruckerei übermittelt.

     


    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdruckes oder Verletzung der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers eingescannt.

    Die Fingerabdrücke werden bei den Meldebehörden nach der Übermittlung an die Bundesdruckerei wieder gelöscht. In der Bundesdruckerei werden die Fingerabdrücke, das Lichtbild und die übrigen Passdaten auf den Chip gespeichert.

    Eine Speicherung der Fingerabdrücke bei den Passbehörden oder in einer zentralen Datenbank, wie es in anderen europäischen Ländern der Fall ist, erfolgt nicht!


    Ein erhöhter Zeitaufwand von voraussichtlich 20 Minuten muss künftig bei der Beantragung eines Reisepasses eingeplant werden.

    • Eine Erhöhung der Passgebühren ist derzeit nicht vorgesehen.
    • Für Personen unter 24 Jahren wird der elektronische Reisepass auf 6 Jahre ausgestellt und kostet 37,50 Euro.
    • Für Personen über 24 Jahren wird er auf 10 Jahre ausgestellt und kostet 59,00 Euro.
    • Alle vor dem 01.11.2007 ausgegebenen e-Pässe bleiben (wie auch die vor dem 01.11.2005 ausgegebenen Pässe) im Rahmen ihrer Laufzeit gültig!

    Der Gesetzesentwurf enthält auch Anpassungen im Bereich der Kinderreisedokumente.

    Kinderreisepässe werden statt wie bislang bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und sind 6 Jahre gültig. Kinderreisepässe sind ohne elektronisches Speichermedium. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann der Kinderreisepass verlängert werden. Für Kinder ist auch die Ausstellung eines Reisepasses möglich. Die Fingerabdrücke müssen dann erst ab Vollendung des 6. Lebensjahres eingescannt werden. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist vom Kind bei Antragsstellung eine Unterschrift zu leisten.

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    www.bmi.bund.de

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    • Pässe und Ausweise
    • Elektronischer Reisepass


    Änderung der Einreisebestimmungen für die USA

    Seit dem 01. Mai 2006 sind die vorläufigen deutschen Reisepässe nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA gültig. Jeder deutsche Staatsbürger, der im Besitz eines solchen Reisepasses ist, benötigt nunmehr ein Visum um in die USA einreisen zu können.

    Die Ausstellung neuer Dokumente über die Bundesdruckerei Berlin beansprucht mehrere Wochen. Der Europapass sollte deshalb mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
    Es wird empfohlen, bei unmittelbar bevorstehender Reise in die USA einen Express-Reisepass (Bearbeitungszeit: 72 Stunden) zu beantragen. Kinder- bzw. vorläufige Reisepässe sind zwar kostengünstiger, es fallen jedoch zusätzliche Kosten für das benötigte Visum an. Reisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ohne digitales Foto ausgestellt wurden, werden bei der Einreise weiterhin akzeptiert, wenn sie maschinenlesbar sind.

    Für Kinder (auch für Babys!), die noch nicht im Besitz eines Reisedokuments sind und in die USA reisen, wird empfohlen, den regulären bordeauxroten Reisepass (bzw. einen Express-Reisepass, falls der Reiseantritt kurz bevorsteht) zu beantragen, da mit Kinderausweisen, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden eine visumfreie Einreise nicht möglich ist.

    Zulässige Dokumente zur Einreise in die USA  

    Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin (Tel. 030 / 830 512 60), die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

    Wir bitten dies bei Planungen für Reisen in die USA zu beachten


    Ferienzeit - Urlaubszeit

    Urlaube und Reisen gehören wohl zu den schönsten Dingen in unserem Leben. Leider kann sich dieses Vergnügen schnell ins Gegenteil verkehren. Das gilt besonders, wenn man im Ausland nicht die notwendigen „Papiere“ bei sich führt. Wer ins Ausland reist - selbst ins nahe Ausland - muss gültige Reisedokumente mit sich führen. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass dürfen nicht abgelaufen sein. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Führerschein als Reisedokument  nicht ausreicht.

    Beachten Sie bitte, dass für Kinder jeden Alters bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderreisepass benötigt wird. Unabhängig vom Alter eines Kindes müssen alle Kinderreisepässe mit einem Lichtbild versehen sein. Wird ein Ausweisdokument für ein Kind ab dem 10. Lebensjahr beantragt, ist hierfür auch die Unterschrift des Kindes auf dem Kinderreisepassantrag erforderlich.

    Die Ausweis- bzw. Reisepassanträge sollten rechtzeitig beim Passamt der Gemeinde Vaterstetten gestellt werden, da die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen betragen kann.

    Zur Beantragung notwendige Unterlagen:

    • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch)
    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)

    Welche Reisedokumente benötigt werden, kann entweder bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder aber auch im Passamt der Gemeinde Vaterstetten erfragt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Urlaubsländern können im Internet unter  www.auswaertigesamt.de   nachgesehen werden.

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Ab 26. Juni diesen Jahres benötigen Kinder für Reisen außerhalb Deutschlands einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Tag ungültig.

    Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument hingegen uneingeschränkt gültig.

    Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.


    Vorläufiger Reisepass

    Notwendige Unterlagen:
    1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), alter RP, Persondenstandsurkunde

    Antragstellung nur persönlich

  • Kosten

    Reisepass

    • Für Personen unter 24 Jahren 37,50 €
    • Für Personen über 24 Jahren 70,00 €

    vorläufiger Reisepass

    • 26,00 €




     

  • Bearbeitungsdauer

    Reisepass

    • ca. 3 bis 5 Wochen

    vorläufiger Reisepass

    •  kurzfristig 
  • Anträge / Formulare


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