Personalausweis und vorläufiger Personalausweis

  • Kurzbeschreibung

    Was Sie zur Antragstellung benötigen

    Die Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein, da ein Identitätsabgleich vorgenommen werden muss. Außerdem ist der digitale Fingerabdruck ab dem sechsten Lebensjahr Pflicht.

  • Kosten

    • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
    • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
    • vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (maximal dreimonatige Gültigkeit)
  • Rechtsgrundlagen

    § 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    Ausweispflicht

    § 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    Gültigkeitsdauer

    §§ 7 und 8 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit

    §§ 9, 10 und 11 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    Ausstellung eines Ausweises, eID-Funktion

    § 8c Zuständigkeitsverordnung (ZustV)

    Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass-/Personalausweisausstellung

    Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung – PAuswGebV)

  • Bearbeitungsdauer

    zwischen zwei und vier Wochen

    vorläufiger Personalausweis sofort

  • Anträge / Formulare


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