Personalausweis und vorläufiger Personalausweis

  • Kurzbeschreibung

    Antragstellung

    Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache mit dem alten Personalausweis, Kinderausweis/-reisepass bzw. Reisepass notwendig.

    Sie sollten sich rechtzeitig über die besonderen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren. Die Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die  Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Erfolgt die Antragstellung erstmals bei der Gemeinde Vaterstetten, bitten wir Sie zusätzlich eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen eine Familienbuchabschrift oder Heiratsurkunde, vorzulegen. Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich. Der Personalausweis sollte bereits bei  Planung einer Reise, spätestens aber 6 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden, da die Reisedokumente zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

    Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises ist ein aktuelles Lichtbild vorzulegen. Es ist in der Größe von 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand abzugeben, wobei das Gesicht in einer Höhe von mindestens 32 mm darzustellen ist. Ferner muss das Lichtbild die Person ohne Kopfbedeckung zeigen. Zu dem neuen Personalausweis mit biometrischen Daten gehören auch neue Anforderungen an die Passbilder. Das Gesicht muss von vorn (nicht mehr im Profil), nicht verdeckt und mit neutralem Ausdruck auf dem Foto zu sehen sein. Ein Foto mit einem breiten Lächeln, so sympathisch es auch wirken mag, kann deshalb nicht vom Passamt akzeptiert werden. Die Passbehörden sind verpflichtet, Passbilder die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, abzulehnen.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie unter

    Bundesdruckerei (Bürgerservice/Passbildtafel).

    Bitte beachten:

    Die Ausstellung eines Personalausweises für Jugendliche unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

    Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.
    Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor. Die schriftliche Zustimmung(en) kann/können    n  u  r    im Passamt geleistet werden.

    Der neue Personalausweis ab 01. November 2010

    Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und  viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes noch erhöht. 

    Auf einen Blick

    • Einführung am 1. November 2010
    • Scheckkartenformat 
    • Kontaktloser Chip im Innern der Ausweiskarte
    • Neue elektronische Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten 
    • Mehr Kontrolle über persönliche Daten 
    • Vorbereitet für die elektronische Signatur
    • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

    Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter

    www.personalausweisportal.de


    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.


    Information für Eilige

    Sollten Sie sofort ein gültiges Reisedokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr beträgt 10,00 €. Hierfür ist 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.


    Aushändigung

    Die Aushändigung von Personalausweisen kann persönlich oder auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss bei der Abholung des Personalausweises ein Ausweisdokument vorlegen, um sich identifizieren zu können.

    Bei der Abholung ist der bisherige Personalausweis bzw. Kinderreisepass/-ausweis mitzubringen. Dieser wird vom Passamt eingezogen oder kann entwertet wieder mitgegeben werden. Eine Übersendung des Personalausweises auf dem Postweg ist nicht zulässig.


    Ferienzeit - Urlaubszeit

    Urlaube und Reisen gehören wohl zu den schönsten Dingen in unserem Leben. Leider kann sich dieses Vergnügen schnell ins Gegenteil verkehren. Das gilt besonders, wenn man im Ausland nicht die notwendigen „Papiere“ bei sich führt. Wer ins Ausland reist - selbst ins nahe Ausland - muss gültige Reisedokumente mit sich führen. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass dürfen nicht abgelaufen sein. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Führerschein als Reisedokument  nicht ausreicht.

    Beachten Sie bitte, dass für Kinder jeden Alters bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderreisepass benötigt wird. Unabhängig vom Alter eines Kindes müssen alle Kinderreisepässe mit einem Lichtbild versehen sein. Wird ein Ausweisdokument für ein Kind ab dem 10. Lebensjahr beantragt, ist hierfür auch die Unterschrift des Kindes auf dem Kinderreisepassantrag erforderlich.

    Die Ausweis- bzw. Reisepassanträge sollten rechtzeitig beim Passamt der Gemeinde Vaterstetten gestellt werden, da die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen betragen kann.

    Zur Beantragung notwendige Unterlagen:

    • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch)
    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)

    Welche Reisedokumente benötigt werden, kann entweder bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder aber auch im Passamt der Gemeinde Vaterstetten erfragt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Urlaubsländern können im Internet unter  www.auswaertigesamt.de   nachgesehen werden.

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Ab 26. Juni diesen Jahres benötigen Kinder für Reisen außerhalb Deutschlands einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Tag ungültig.

    Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument hingegen uneingeschränkt gültig.

    Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.


    Personalausweis - Vorläufig

    Notwendige Unterlagen:
    1 biometrisches Lichtbild, alten Bundespersonalausweis, Personenstandsurkunde

    Antragstellung nur persönlich

  • Kosten

    Personalausweis

    • Für Personen unter 24 Jahren:     22,80 €
    • Für Personen über 24 Jahren:      37,00 €

    vorläufiger Personalausweis

    • 10,00 €  
  • Bearbeitungsdauer

    Personalausweis

    • ca. 2 bis 4 Wochen

    vorläufiger Personalausweis

    • sofortige Ausstellung
  • Anträge / Formulare


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