Personalausweis und vorläufiger Personalausweis
Kurzbeschreibung
Was Sie zur Antragstellung benötigen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Weitere Informationen finden Sie auf dem folgenden Link der Bundesdruckerei: https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf)
- persönliche Vorsprache
- bisheriger Personalausweis
- Geburtsurkunde (ledig) bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Vaterstetten.
- Heiratsurkunde (verheiratet/geschieden/verwitwet) bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Vaterstetten
- Gebühr ist bei der Antragsstellung zu bezahlen. (In Bar oder mit EC-Karte an unserem Einzahlautomaten)
- Zustimmungserklärung (https://buergerservice.ionas.de/bayern/api/datei/6QHqa2clIdpsxiDwvcayH) des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird.
Die Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein, da ein Identitätsabgleich vorgenommen werden muss. Außerdem ist der digitale Fingerabdruck ab dem sechsten Lebensjahr Pflicht.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8110751776?localize=false
Kosten
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (maximal dreimonatige Gültigkeit)
Rechtsgrundlagen
§ 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Ausweispflicht
§ 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Gültigkeitsdauer
§§ 7 und 8 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
§§ 9, 10 und 11 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Ausstellung eines Ausweises, eID-Funktion
§ 8c Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass-/Personalausweisausstellung
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung – PAuswGebV)
Bearbeitungsdauer
zwischen zwei und vier Wochen
vorläufiger Personalausweis sofort
Anträge / Formulare