Meldeauskunft, Meldebescheinigung

  • Kurzbeschreibung

    Meldeauskunft

    • möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person (Kombination möglich aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere Namen, Geschlecht, Anschrift)
    • Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.
    • persönliche oder schriftliche Antragstellung (Antrag)    

    Meldebescheinigung

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Sie können auch eine Meldebescheinigung online beantragen


    Einfache Melderegisterauskunft, erweiterte Melderegisterauskunft, Gruppenauskunft, automatisierte Melderegisterauskunft

    Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Kosten

    • Meldebescheinigung: 5,00 €
    • Meldeauskunft: 10,00 €
    • für Rentenzwecke gebührenfrei


  • Rechtsgrundlagen

    • Meldeauskunft: §§ 44, 45, 46 und 49 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • Meldebescheinigung: §§ 17, 18 und 24 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende