Meldeauskunft, Meldebescheinigung

  • Kurzbeschreibung

    Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Vaterstetten ist nur zuständig, für Personen, die mit Wohnsitz in der Gemeinde Vaterstetten gemeldet sind oder in den Fällen, in denen eine Bescheinigung der/des bisherigen Wohnsitzes in der Gemeinde Vaterstetten gewünscht ist.

    Wie und wo stellen Sie den Antrag?

    Für den Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung (Meldebescheinigung) wenden Sie sich bitte

    • persönlich
    • durch eine bevollmächtigte Person oder 
    • schriftlich

    an die

    Gemeinde Vaterstetten
    Einwohnermeldeamt
    Wendelsteinstraße 7
    85591 Vaterstetten

    Das Einwohnermeldeamt ist in zwei Buchstabenbereiche aufgegliedert. Bitte wenden sie sich an jenen Buchstabenbereich, der Ihren Anfangsbuchstaben des Familiennamens entspricht.

    • A bis K in Zimmer 003
    • L bis Z in Zimmer 005

    Bitte beachten Sie hierzu folgende Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.45 Uhr


    Möglichkeiten der Antragstellung

    • Online Antragstellung 

    • Persönliche Antragstellung: Bei der Antragstellung ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Die Bescheinigungen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an den Betroffenen persönlich ausgehändigt werden.

    • Antragstellung durch andere Person (Bevollmächtigten): Erscheint die/der Antragsteller/in nicht persönlich beim Einwohnermeldeamt, so ist der Personalausweis bzw. Reisepass des Betroffenen und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Der Bevollmächtigte hat seinen Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Dem Bevollmächtigten kann unter diesen Voraussetzungen die Bescheinigung für den Antragsteller ausgehändigt werden.

    • Schriftliche Antragstellung: Notwendige Daten bzw. notwendige Unterlagen:

      Im schriftlichen Antrag müssen folgende Daten enthalten sein:

      • Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname(n)
      • Geburtsdatum, Geburtsort
      • gemeldete Wohnanschrift in der Gemeinde Vaterstetten 
      • Mitteilung, das eine Meldebestätigung (Meldebescheinigung) beantragt werden soll
      • Zweck der Antragstellung 
      • Unterschrift des Antragstellers

    Dem Antrag beizufügen sind: Die Gebühr für eine Meldebestätigung


    Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen

  • Kosten

    • Meldebescheinigung: 5,00 €
    • Meldeauskunft: 10,00 €
    • für Rentenzwecke gebührenfrei

    Die Gebühr kann bar oder per Verrechnungsscheck beigefügt werden. Nicht akzeptiert wird die Bezahlung mit Briefmarken.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende