Meldeauskunft, Meldebescheinigung
Kurzbeschreibung
Meldeauskunft
- möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person (Kombination möglich aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere Namen, Geschlecht, Anschrift)
- Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.
- persönliche oder schriftliche Antragstellung (Antrag)
Meldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Sie können auch eine Meldebescheinigung online beantragen:
Einfache Melderegisterauskunft, erweiterte Melderegisterauskunft, Gruppenauskunft, automatisierte Melderegisterauskunft
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kosten
- Meldebescheinigung: 5,00 €
- Meldeauskunft: 10,00 €
- für Rentenzwecke gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
- Meldeauskunft: §§ 44, 45, 46 und 49 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Meldebescheinigung: §§ 17, 18 und 24 Bundesmeldegesetz (BMG)
Anträge / Formulare