Lebensbescheinigung
Kurzbeschreibung
Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Rentenempfänger gemeldet und noch am Leben ist. Sie wird häufig für Renten- oder Betriebsrentenansprüche aus dem Ausland benötigt. Bei der Antragstellung ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.
Kosten
Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei Rentenversicherung im Ausland benötigt wird. Dient die Beglaubigung dem Nachweis für andere Versicherungen (z. B. Betriebsrente) wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 € erhoben.
Rechtsgrundlagen
- § 30 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
- Artikel 67 AGSG
- Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 942) BayRS 86-7-A/G
- Artikel 76 VO (EG) 883/2004
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004