Grabmahlgenehmigungen, Grabstätten Vergabe

  • Kurzbeschreibung

    Grabmalgenehmigungen

    Die Errichtung und Änderung von Grabmälern und Steineinfassungen bedarf vor Beginn der Arbeiten einer Genehmigung der Gemeinde Vaterstetten. Der Antrag ist schriftlich vom beauftragten Steinmetz zu stellen. Dem Antrag ist eine Zeichnung des Grabmalentwurfes einschließlich Grund- und Seitenriss im Maßstab 1:10 (dreifach) beizufügen. Ebenso muss im Antrag die Angaben über den Werkstoff, seine Farbe und Bearbeitung sowie Material, Art und Farbe der Schrift enthalten sein. 


    Grabstätten Vergabe

    Ein Grabnutzungsrecht für eine Grabstätte auf den gemeindlichen Friedhöfen in Vaterstetten und Parsdorf können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder zu Lebzeiten auf Vorsorge erwerben. Hierfür stehen Enfach- Zweifach- oder Dreifacherdgrabstätten für Urnen- und Erdbestattungen zur Verfügung, sowie Urnennischen und eine vielfältiges Angebot an Urnenerdgrabstätten.  Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren, auf Wunsch auch für 20 Jahre, erworben.


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