Gewerbezentralregisterauskunft

  • Kurzbeschreibung

    Gewerbezentralregisterauskunft

    Natürliche Personen:

    für die Beantragung des GZR wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt

    Im Handelsregister eingetragene Firmen:

    für die Beantragung des GZR wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt. 

    Wichtig: Zuständiges Gewerbeamt ist die Wohnsitzgemeinde der vertretungsberechtigten Person (z. B. Vorstand oder Geschäftsführer)

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • aktueller Handelsregisterauszug
    • Personalausweise des Geschäftsführers bzw. Vorstand

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende