Gestattungen nach § 12 GastG

  • Kurzbeschreibung

    Informationen zur Gestattung finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.

    Wenn Sie einen Antrag auf Gestattung stellen und gleichzeitig auch der Veranstalter einer Vergnügungsveranstaltung sind, reichen Sie bitte auch

    folgende Unterlagen ein.

    Veranstaltungen: Anzeige, Genehmigung

    Die Gemeinde Vaterstetten bittet um Einreichung der Anzeige einer Veranstaltung mindestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

    Welche Veranstaltungen sind bei der Gemeinde Vaterstetten anzuzeigen?

    Anzeigepflichtig bei der Gemeinde Vaterstetten ist eine Veranstaltung, wenn es sich um eine öffentliche Vergnügung handelt.

    Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Keine Vergnügungen sind Veranstaltungen, die vorwiegend der künstlerischen oder kulturellen Erbauung, der Unterweisung, Belehrung oder religiösen Zwecken, sowie der Wirtschaftwerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind. Das ist nicht der Fall, wenn lediglich der Erlös der Veranstaltung für diese Zwecke verwendet wird.

    Öffentlich ist eine Vergnügung, wenn die Teilnahme nicht auf einen bestimmten, durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbundenen, abgegrenzten Personenkreis beschränkt ist.

    Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

    Bei der Gemeinde Vaterstetten sind für die Abhaltung einer öffentlichen Vergnügung folgende Unterlagen vorzulegen:

    1. Fragebogen für Veranstaltungen
    2. ein vollständig ausgefülltes Formular der Anzeige einer Veranstaltung
    3. Kurzbeschreibung der Art der Veranstaltung mit Bekanntgabe der zu erwartenden Besucher
    4. einen Lageplan des Grundstücks mit
      - eingezeichneten Gebäuden
      - Zufahrtsmöglichkeit ab öffentlicher Verkehrsfläche (mögliche Feuerwehr-/Rettungszufahrt)
      - Kennzeichnung des Veranstaltungsbereiches/Gebäudes
      - bei Open-Air-Veranstaltungen eine Darstellung der Standl-Standorte, Durchgänge und Bewegungsflächen
    5. Gebäudegrundriss mit
      a) Eingang
      b) Notausgang/-gänge
      c) netzunabhängige Notausgangsbeschilderung vorhanden/ nicht vorhanden
      d) netzunabhängige Sicherheitsbeleuchtung (auch Außen-/Notausgangsbereich vorhanden/ nicht vorhanden)
      e) Inneneinrichtung (wie Küche, Theke, Bühne, Aussteller-/ Bewegungs-/ Tanzflächen)
      f) Angabe der elektrischen  und/ oder gasbetriebenen Geräte mit Standortbestimmung
      g) Lage der Absperreinrichtungen (z.B. Bauzäune)
    6. Bestuhlungsplan
    7. geplante/ vorhandene Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Feuerlöscher/Wandhydranten)
    8. Parkplatznachweis auf dem Grundstück des Eigentümers
    9. geplantes Sanitäts- und Ordnungspersonal
    10. Showeinlagen, wie Nebelgeräte, offenes Feuer usw.
    11. Getränkepreisliste
    12. Anzeige nach § 47 VStättV, wenn die Veranstaltung in einem nicht dafür vorgesehenen Raum mit mehr als 200 Personen stattfindet.

    Wird bei der Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt, ist gesondert ein Antrag auf Gestattung bei der Gemeinde Vaterstetten zu stellen.


    Das Einwohnermeldeamt hat aufgrund der aktuellen Corona-Situation für die Bürgerinnen und Bürger extra eine Hotline (08106/383-444) eingerichtet, unter der Sie täglich von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Termine für Ihre Angelegenheiten vereinbaren können.

    Für das Einwohnermeldeamt und alle anderen Ämter können Termine zu folgenden Zeiten vereinbart werden:
    Montag - Freitag     von 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag            von 14.00 - 18.00 Uhr

    ACHTUNG: Mundschutzpflicht im gesamten Rathaus – Bürger ohne Mund-Nasen-Schutz können nicht ins Rathaus gelassen werden!
    Seitens der Gemeinde wird keine Maske für Bürger bereitgestellt. Dies gilt auch für den Besuch auf dem Vaterstettener und Parsdorfer Wertstoffhof!

    Montag: von 08:00 bis11:45Uhr

    Mittwoch: von 08:00 bis11:45Uhr

    Donnerstag: von 08:00 bis11:45Uhr und14:00 bis17:45 Uhr

    Freitag: von 08:00 bis11:45 Uhr


  • Kosten

    Die Anzeige einer Veranstaltung ist grundsätzlich kostenfrei.

    Wird für die Veranstaltung seitens der Gemeinde ein Bestätigung mit Anordnungen (Bescheid) erlassen, so können Gebühren in Höhe von 15,00 bis 600,00 € entstehen.

    Ist eine Veranstaltung erlaubnispflichtig, so können für die Erlaubnis zwischen 15,00 und 1.250,00 € verlangt werden.

    Die Gebührenhöhe wird innerhalb des vorgeschriebenen Rahmens nach dem Verwaltungsaufwand der beteiligten Behörden, der Bedeutung der Angelegenheit und unter Berücksichtigung des eingeräumten Ermessens sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festgelegt.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende