Gaststättenrechtliche Genehmigungen und Sperrzeiten

  • Kurzbeschreibung

    Gaststättenrechtliche Genehmigungen (Erlaubnis)

    Informationen zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.

    Zum Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis sind vorzulegen:

    • Gewerbeanmeldung
    • Pachtvertrag/Mietvertrag/Kaufvertrag
    • Führungszeugnis (Belegart O)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (mit Auflistung der Räume und Angabe des Stockwerkes und der Größe des Raumes in Quadratmeter)
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Bescheinigung über die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer
    • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug


    Sperrzeiten (Gaststätten)

    Gemäß § 8 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes des Freistaates Bayern beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende