Gaststättenrechtliche Genehmigungen und Sperrzeiten
Kurzbeschreibung
Gaststättenrechtliche Genehmigungen (Erlaubnis)
Informationen zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Zum Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis sind vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Pachtvertrag/Mietvertrag/Kaufvertrag
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (mit Auflistung der Räume und Angabe des Stockwerkes und der Größe des Raumes in Quadratmeter)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung über die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
Sperrzeiten (Gaststätten)
Gemäß § 8 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes des Freistaates Bayern beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
Anträge / Formulare