Führungszeugnis
Kurzbeschreibung
Führungszeugnis
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt nur Anträge bearbeiten kann, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Vaterstetten gemeldet haben.
Sollten Sie keinen Wohnsitz im Bundesgebiet gemeldet haben, müssen Sie Ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn (siehe auch: Bundeszentralregister ) stellen.Möglichkeiten der Antragstellung
Online-Antragstellung
Persönliche Antragstellung
Notwendige Unterlagen und notwendige Daten:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Daten, je nach Belegart des Führungszeugnisses
Arten von Führungszeugnissen
Belegart N:
Diese Belegart wird beantragt, wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird. Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundeszentralregister, 53169 Bonn an die Wohnsitzadresse gesandt.Belegart O:
Diese Belegart ist zu beantragen, wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Hierfür ist zusätzlich der Verwendungszweck und die genaue Anschrift der deutschen Behörde anzugeben. In diesem Fall wird das Führungszeugnis unmittelbar vom Bundeszentralregister, 53169 Bonn dieser Behörde zugesandt.Belegart P:
Es besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis, zunächst an ein Amtsgericht zur Einsichtnahme zu senden. Hierzu benötigen wir die Adresse des von Ihnen gewünschten Amtsgerichtes.Bearbeitungsdauer:
10 bis 14 Tage
Kosten
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,- €.
Die Gebühr kann bar, per Verrechnungsscheck oder mit EC-Karte bezahlt werden.