Führungszeugnis

  • Kurzbeschreibung

    • persönliche Vorsprache (Führungszeugnisse können ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden)
    • Personalausweis
    • erweitertes/ehrenamtliches Führungszeugnis- schriftlicher Nachweis

    Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen:

    https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

  • Kosten

    Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,- €.
    Die Gebühr kann bar, per Verrechnungsscheck oder mit EC-Karte bezahlt werden.

    Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.


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