Fischereischein
Kurzbeschreibung
Was Sie zur Beantragung benötigen
- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
- Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.
Kosten
- Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
- Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
- Jugendfischereischein: 5,00 €
- Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.
Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.
Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
- Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)
Anträge / Formulare