Fischereischein

  • Kurzbeschreibung

    Fischereischein (Ausstellung) und Fischereirecht

    Voraussetzungen für die Ausübung der Fischerei

    • Fischereischein
    • grundsätzlich Zustimmung des jew. Fischereiberechtigten
      (sog. Fischereierlaubnisscheine)

    Voraussetzungen für Erteilung eines Fischereischeines

    • Zuverlässigkeit
    • Staatliche Fischerprüfung

    Fischereiprüfung

    Voraussetzung für die Fischerprüfung:

    Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang.
    Von privaten Lehrgangsträgern werden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung Lehrgänge angeboten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie vom Landesfischereiverband Bayern e.V, Pechdellerstr. 15, 81545 München
    Tel. 089/64272623 oder 089/64272626.

    Wann findet die Fischerprüfung statt?

    In Bayern findet die Fischerprüfung 1 mal im Jahr, jeweils am ersten Samstag im März, statt.

    Wesentlichen Inhalt der Fischerprüfung:

    • Fischkunde
    • Schutz und Pflege der Fischgewässer
    • Fischhege
    • gesetzlichen Vorschriften (insb. Fischerei- und Wasserrecht)
    • Gewässerkund
    • Tierschutzrecht
    • Tierseuchenrecht

    Wer ist die zuständige Prüfungsbehörde?

    Zuständige Landwirtschaftsamt, in welchem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Prüfungsgebühr:
    26,00 €

    Wie erfolgt die Anmeldung zur Fischerprüfung?

    Durch Überweisung der Prüfungsgebühr mittels eines vorgeschriebenen Überweisungsvordruckes an die Prüfungsbehörde (zuständige Landwirtschaftsamt, in welchem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat), erfolgt die Anmeldung zur Fischerprüfung. Die Überweisungsvordrucke liegen beim Ordnungsamt der Gemeinde Vaterstetten zur Abholung bereit. Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen eine Zusendung der Überweisungsvordrucke nicht erfolgt.

    Anmeldefrist

    Anmeldeschluss zur Fischerprüfung ist jeweils der 01. Dezember.


    Jugendfischereischein

    Seit dem 01.01.1999 werden nur noch Jugendfischereischeine ausgestellt, deren Gültigkeit vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet ist.

    Bisher erfolgte die Ausstellung des Jugendfischereischeines befristet auf ein Jahr.
    Alte Jugendfischereischeine werden daher nicht mehr verlängert, hier erfolgt die Ausstellung eines neuen Jugendfischereischeines.

    Achtung: Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Bayern in Begleitung eines erwachsenen Fischereiberechtigten.
    Ob der bayerische Jugendfischereischein in einem anderen Bundesland anerkannt wird bzw. in einem anderen Bundesland Gültigkeit besitzt, muss dort bei der jeweils zuständigen Behörde erfragt werden.

    Nach Zuzug gelten die in anderen Bundesländern erteilten Jugendfischereischeine grundsätzlich in Bayern weiter. Keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern liegt vor bei nichtdeutschen Jugendfischereischeinen.

    Voraussetzungen für die Ausübung der Jugendfischerei

    • Jugendfischereischein
    • grundsätzlich. Zustimmung des jew. Fischereiberechtigten (sog. Fischereierlaubnisscheine)
    • Mindestalter: 10 Jahre am Ausstellungstag des Jugendfischereischeines
    • Einverständniserklärung und Haftungsübernahmeerklärung der gesetzlichen Vertreter

    Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Erteilung eines Jugendfischereischeines vorzulegen?

    • Antrag auf Erteilung eines Jugendfischereischeines
    • Führungszeugnis Belegart O (Vorlage eines Führungszeugnisses nur notwendig bei Erstantrag in der Gemeinde Vaterstetten)
    • Einverständniserklärung und Haftungsübernahmeerklärung der gesetzlichen Vertreter (bei Erstantrag in der Gemeinde Vaterstetten)
    • Kinderreisepass (Kinderausweis) bzw. Personalausweis bzw. Reisepass
    • 1 Passbilder neueren Datums (Format: 35  x  45 mm)

    Wichtiger Hinweis:
    Der Jugendliche und dessen gesetzliche(r) Vertreter müssen persönlich bei der Gemeinde den Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines stellen und die Unterschriften im Einwohnermeldeamt leisten. Ebenso ist die Einverständnis-/Haftungsübernahmeerklärung persönlich im Einwohnermeldeamt zu unterschreiben. Wir bitten die/den gesetzlichen Vertreter ebenfalls um Vorlage der/des Personalausweises bzw. Reisepasses.

    Wie und wo stelle ich den Antrag auf Ausstellung eines Jugendfischereischeines?

    Der Jugendfischereischein wird von der Gemeinde ausgestellt, in welcher der Jugendliche mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Hat der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vaterstetten, so ist das Ordnungsamt der Gemeinde Vaterstetten für die Erteilung des Jugendfischereischeines zuständig.

    Wichtiger Hinweis:
    Der Jugendliche und dessen gesetzliche(r) Vertreter müssen persönlich bei der Gemeinde den Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines stellen und die Unterschriften im Einwohnermeldeamt leisten. Ebenso ist die Einverständnis-/Haftungsübernahmeerklärung persönlich im Einwohnermeldeamt zu unterschreiben.

    Was kostet der Jugendfischereischein?

    Gebühr: 5,- €

    Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:

    Alter von - bis

    Fischereiabgabe

    10 - 14 Jahre

    10,00 Euro

    15 Jahre

      7,50 Euro

    16 Jahre

      5,00 Euro

    17 Jahre

      2,50 Euro


    "Touristen"-Fischereischein (Jahres-Fischereischein)

    Hält sich eine Person vorübergehend in Deutschland auf, ohne im Bundesgebiet einen Wohnsitz zu begründen (Touristen), ist für die Ausstellung eines Jahres-Fischereischeines die Gemeinde oder Stadt zuständig, in der die Fischgewässer liegen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende