Erschließungsbeiträge

  • Kurzbeschreibung

    Aufgrund von Erschließungsverträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben. Gerne beantworten die nebenstehend genannten Mitarbeitenden im Zusammenhang mit privaten Grundstücksverkäufen auch Fragen, ob für sogenannte Altanlagen (bestehende Straßen) noch Erschließungsbeiträge ausstehen.

    Hinsichtlich etwaiger Beiträge für Abwasser- und Trinkwasserleitungen wenden Sie sich bitte an unsere Aufgabenträger: gku-München-Ost und den Wasserversorgungsverband Baldham.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende