Baugenehmigungen
Kurzbeschreibung
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Bitte beachten Sie, dass bei Bauanträgen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt, Bauingenieur) erstellt werden müssen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Bauberatung
Die amtlichen Bauantragsformulare sind zu verwenden.
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden. Diese sind in Art. 57 Bayerischer Bauordnung (BayBO) aufgeführt. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Bauberatung der Gemeinde