Aufenthaltsbescheinigung

  • Kurzbeschreibung

    Aufenthaltsbescheinigung

    Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Vaterstetten ist nur zuständig für Personen, die mit Wohnsitz in der Gemeinde Vaterstetten gemeldet sind oder in den Fällen, in denen eine Bescheinigung der/des bisherigen Wohnsitzes in der Gemeinde Vaterstetten gewünscht ist.

    Bearbeitungsgebühren:

    Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 €. Bei nicht persönlicher Vorsprache kann die Gebühr bar oder per Verrechnungsscheck beigefügt werden.

    Ausnahme: Die Aufenthaltsbescheinigung für Rentenzwecke ist gebührenfrei


    Wie und wo stellen Sie den Antrag?

    Für den Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung wenden Sie sich bitte

    • Persönliche Antragstellung: Bei der Antragstellung ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.

      Die Bescheinigungen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an den Betroffenen persönlich ausgehändigt werden.

    • Antragstellung durch eine andere Person (Bevollmächtigten): Erscheint die/der Antragsteller/in nicht persönlich beim Einwohnermeldeamt, so ist der Personalausweis bzw. Reisepass des Betroffenen und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Der Bevollmächtigte hat seinen Personalausweis bzw. Reisepass ebenfalls vorzulegen. Dem Bevollmächtigten kann unter diesen Voraussetzungen die Bescheinigung für den Antragsteller ausgehändigt werden.

    • Schriftliche Antragstellung: Notwendige Daten bzw. notwendige Unterlagen:
      Im schriftlichen Antrag müssen folgende Daten enthalten sein;
      - Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname(n)
      - Geburtsdatum, Geburtsort
      - gemeldete Wohnanschrift in der Gemeinde Vaterstetten
      - Mitteilung, dass eine Aufenthaltsbescheinigung beantragt werden soll
      - Zweck der Antragstellung
      - Unterschrift des Antragstellers
      Dem Antrag beizufügen sind: Gebühr von 5,- € (diese kann bar oder per Verrechnungsscheck beigefügt werden).
      Nicht akzeptiert wird die Bezahlung mit Briefmarken.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende