Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung und Wohnsitzänderung bei der Meldebehörde

  • Kurzbeschreibung

    Anmeldung aus dem Inland

    • Wohnunggeberbestätigung
    • Personalausweis + Reisepass
    • persönliche Vorsprache/Vollmacht
    • die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen

    Hier können Sie Ihren Termin online vereinbaren. Eine Vorsprache im Passamt ist auch ohne Termin möglich, jedoch ist dies ggf. mit längeren Wartezeiten verbunden.

    Elektronische Wohnsitzanmeldung: Mit diesem Online-Dienst können Sie sich schnell und bequem bei Ihrer neuen Meldebehörde an- bzw. ummelden. Diesen Service können alle Personen über 18 Jahren nutzen - egal ob Sie alleine oder mit Ihrer Familie umziehen.

    Bitte beachten Sie:

    • Es sind ausschließlich Anmeldungen von der bisherigen in die künftige Haupt- oder alleinige Wohnung möglich. Der Status bereits bestehender Nebenwohnungen bleibt unverändert.
    • Bei einem Umzug sollte die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
    • Zur Beschleunigung des Anmeldeprozesses können Sie die Wohnungsgeberbestätigung hochladen.


    Anmeldung aus dem Ausland

    Anmeldung aus dem Ausland (1 Person):

    • Wohnungsgeberbestätigung 
    • Personalausweis/Reisepass (ggf.Visum/Aufenthaltstitel)
    • evtl. letzte deutsche Meldeanschrift
    • persönliche Vorsprache

    Anmeldung aus dem Ausland ab 2 Personen:

    • Wohnungsgeberbestätigung 
    • Pässe aller anzumeldenden Personen (ggf. Visum/Aufenthaltstitel)
    • internationale Geburtsurkunde für Kinder
    • internationale Heiratsurkunde
    • evtl. letzte deutsche Meldeanschrift
    • persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen


    Ummeldung

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Personalausweis/ Reisepass
    • persönliche Vorsprache/Vollmacht
    • die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen


     Anmeldung einer Nebenwohnung

    • Wohnungsgeberbestätigung 
    • Personalausweis/Reisepass
    • persönliche Vorsprache/Vollmacht


    Abmeldung

    Abmeldung ins Ausland

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (optional)
    • Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.

    Sie können Ihren Wohnsitz auch online abmelden:

    Eine Abmeldung ist frühestens sieben Tage von dem Auszug möglich.


    Abmeldung einer Nebenwohnung

    Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes erfolgen.



  • Kosten

    Die im Zusammenhang einer Meldung über die Änderung des Wohnsitzes anfallenden Dienstleistungen sind kostenfrei.

  • Rechtsgrundlagen

    §§ 3 Abs. 1 Nr. 12, 6 Abs. 1 Satz 1 sowie §§ 17, 23 und 54 Bundesmeldegesetz (BMG)

    • Anmeldung, Abmeldung: § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • Mitwirkung des Wohnungsgebers: § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht: § 54 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • Bußgeldvorschriften: § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
    • Pflichten des Ausweisinhabers: § 15 Passgesetz (PassG)
    • Pflichten des Inhabers: § 20 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende