Kriterienkatalog zum nachhaltigen Klimaschutz
Am 30.07.2011 wurde das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ eingeführt. Hiermit wurde den Anforderungen an den Klimaschutz und den Anpassungen an den Klimawandel in der Bauleitplanung Rechnung getragen. Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB soll die Bauleitplanung dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Die Bauleitplanung ermöglicht es den Kommunen innerhalb ihres Gemeindegebietes energie- und klimaschutzbezogene Ziele zu realisieren und den Belangen des Klimas Rechnung zu tragen. Der kommunale Klimaschutz stellt eine Herausforderung für die Zukunft dar.
Der vorliegende Kriterienkatalog soll dabei als Leitfaden zum Klimaschutz für Bauleitplanverfahren im Gemeindegebiet Vaterstetten dienen. In diesem sind Maßnahmen aufgezählt, welche geeignet sind, einen Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung der Gemeinde Vaterstetten zu leisten. Diese Maßnahmen können über bauleitplanerische Festsetzungen oder Regelungen in städtebaulichen Verträgen bzw. Durchführungsverträgen gesichert werden.