Wertmarkenrückgabe
Wertmarkenrückgabe
Wir bitten darum, Wertmarkenbögen mit nicht verbrauchten Wertmarken aus dem Jahr 2023 so bald wie möglich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Sofern nicht verbrauchte Wertmarken 2023 bis Ende März 2024 bei uns abgegeben werden, kann die Verrechnung mit der Jahresgebühr 2024 bei der Hauptveranlagung berücksichtigt werden. Für Wertmarken, die später eingereicht werden, muss ein zusätzlicher Änderungsbescheid erstellt werden.
Der Zeitraum für die Wertmarkenrückgabe beträgt maximal sechs Monate und endet spätestens mit dem 30. Juni 2024. Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden.